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   ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22   

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https://dejure.org/2023,24268
ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22 (https://dejure.org/2023,24268)
ArbG Herne, Entscheidung vom 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22 (https://dejure.org/2023,24268)
ArbG Herne, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - 5 Ca 1406/22 (https://dejure.org/2023,24268)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22
    Dabei hat der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 5 AZR 389/04 - EzA § 3 EntgFG Nr. 14).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22
    Die Abführung der Bruttoentgeltanteile hat erfüllungsgleiche Wirkung (BAG, Urteil vom 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 - EzA § 611 BGB 2002 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz beschränkt in diesem Fall den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht auf eine Gesamtdauer von sechs Wochen pro Jahr (BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 - EzA § 1 LohnFG Nr. 59).
  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 345/93

    Gehaltsfortzahlung und Wiederholungskrankheit

    Auszug aus ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22
    bis 04.02.2022 eine anrechenbare Vorerkrankung vorgelegen hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 02.02.1994 - 5 AZR 345/93 - EzA § 1 LohnFG Nr. 125), kann hier dahinstehen.
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82

    Inanspruchnahme auf Lohnfortzahlung aus übergegangenem Recht

    Auszug aus ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22
    Dieses kann verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben (BAG, Urteil vom 14.11.1984 - 5 AZR 394/82 - EzA § 1 Lohn FG Nr. 74).
  • LAG Hamm, 18.08.2023 - 1 Sa 127/23

    Fortsetzungserkrankung; Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herne vom 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.983,87 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2022 zu zahlen.

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